Herr Reiter, wie lernt man Rettung?

Bernhard Reiter, MAS ist Leiter des Bildungszentrums des Österreichischen Roten Kreuzes
Bernhard Reiter, MAS ist Leiter des Bildungszentrums des Österreichischen Roten Kreuzes

Die Sanitätshilfe wird organisatorisch und medizinisch immer anspruchsvoller. Das ist gut für die Patienten, denn die Frauen und Männer, die wir zu Sanitätern ausbilden, müssen wirklich sehr viel können, bevor sie die Verantwortung in einem Notfall übernehmen dürfen. Die Ausbildung kann ab dem 17. Geburtstag beginnen. Sie startet mit der Feststellung der körperlichen und geistigen Fitness. Diese ist keine Prüfung, sondern eine Art Aufnahmegespräch, meist mit dem Freiwilligenkoordinator. Wir wollen auch ein Führungszeugnis sehen: Eine strafrechtliche Verurteilung wäre ein Verhinderungsgrund, Sanitäter zu werden.
Die erste Ausbildungsstufe ist der Rettungssanitäter. Dafür sind 100 Stunden Theorie und 160 Stunden Praxis erforderlich. Nach einer Zwischenprüfung darf man jedoch schon nach mindestens 26 Stunden Ausbildung im Rettungswagen unterstützend tätig sein. Für den Notfallsanitäter kommen weitere 480 Stunden Ausbildung dazu, darunter ein Krankenhauspraktikum von 40 Stunden. Der Notfallsanitäter darf mit dieser Ausbildung bei notärztlichen Maßnahmen assistieren und bestimmte Rettungstechniken eigenverantwortlich anwenden.
Die höchste Sanitäterkompetenz ist der Notfallsanitäter mit allgemeinen oder besonderen Notfallkompetenzen. Er darf Medikamente verabreichen oder einen venösen Zugang legen – im Rahmen der Notfallkompetenz nach Rücksprache mit dem Notarzt. All diese Kompetenzen sind in Österreich für Freiwillige erreichbar. Zum hauptberuflichen Sanitäter fehlen dann nur noch 40 Stunden, in denen es um nichtmedizinische Themen geht. Medizinisch gesehen haben freiwillige und hauptberufliche Sanitäter in Österreich dieselbe Ausbildung.
Damit ist es noch nicht getan: Unsere Sanitäter sind verpflichtet, sich alle zwei Jahre zumindest 16 Stunden fortzubilden und sich außerdem am halbautomatischen Defibrillator im Rahmen eines Trainings zur Wiederbelebung zu rezertifizieren. Ich bin mit diesen Anforderungen zufrieden, denn so ist sichergestellt, dass im Roten Kreuz nur erstklassig geschulte und aktuell fortgebildete Sanitäter im Einsatz sind. Das geltende Sanitätergesetz ist jedoch schon zwölf Jahre alt. Wir wollen, dass neue medizinische Maßnahmen in die Ausbildung einfließen.
Unsere Vorschläge haben wir dem Gesetzgeber mitgeteilt. Insgesamt sind im Roten Kreuz rund 40.000 Sanitäter aktiv. Wer möchte ausrechnen, wie viele Ausbildungsstunden in unserer bundesweiten Notfallkompetenz stecken?