Herr Schneider, wie aktuell ist die Ausbildung der Sanitäter?

Dr. Bernhard Schneider ist Chefjurist des Österreichischen Roten Kreuzes

Das derzeit geltende Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz, SanG) ist im Jahr 2002 in Kraft getreten und hat sich seitdem aus der Sicht des Roten Kreuzes im Großen und Ganzen gut bewährt. Nach zwölf Jahren Geltung ist es allerdings erforderlich, das Gesetz an die sich ändernden medizinischen und technischen Rahmenbedingungen im Sanitätsbereich anzupassen. Vorschläge und Anregungen dazu wurden vom Österreichischen Roten Kreuz und anderen Rettungsorganisationen bereits gesammelt, in einem Papier zusammengefasst und dem Bundesminister für Gesundheit übergeben. Damit fordern das Rote Kreuz und die anderen Rettungsorganisationen die Bundesregierung auf, das Sanitätergesetz 2002 ehestmöglich auf möglichen Anpassungsbedarf zu prüfen und die erforderlichen Änderungen vorzunehmen.