Wahrheit oder Pflicht?

Ich müsse, so ein Poster auf Facebook, wohl „gezwungenerweise“ der selben Meinung sein, wie das Österreichische Rote Kreuz. Grund genug mich ein wenig mit dem Thema „Zwang“ auseinander zu setzen, das zur Zeit nicht nur die Diskussionen auf unserer Facebook-Page immer wieder bestimmt. Zum obzitierten Statement sei mir anzumerken gestattet, dass ich es nur als eristische Dialektik verstehe, um nicht sachlich diskutieren zu müssen, denn ich habe natürlich eine eigene Meinung und bin nicht bezahlter Meinungssklave einer Organisation. Im Übrigen deckt sich meine Meinung nicht immer mit der Organisationsmeinung, wie man auch gut hier im Blog nachlesen kann …

Aufgrund der kurzen Zeit, in der dieses Textfragment entstand möge man mir verzeihen, dass ich mich hauptsächlich auf Internetquellen stütze und keine nachhaltige Primärliteraturrecherche durchführe um „ad fontes“ zu gehen.

Pflicht ist die „andere Seite“ von Herrschaft.

„Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ – so definierte Max Weber vor fast 100 Jahren die Herrschaft in seinem Opus Magnum „Wirtschaft und Gesellschaft“.

Um diesen Befehl, beziehungsweise dessen Legitimität, geht es nun in der Diskussion rund um den Wehr- oder Zivildienst – zumindest ist das die Grundlage des von mir verstandenen Problemaufrisses.Die Pflicht ist sozusagen – wenn man Webers Definition zugrundelegt – die subjektive Seite des Herrschafts-unterworfenen Individuen, die er für den einzelnen Befehl als Gehorsam bezeichnet. Ich möchte nun nicht im Detail die unterschiedlichen Herrschaftsformen aufzählen oder ihre Vor- und Nachteile diskutieren. Es soll hier auch nicht darum gehen, ob der Zivildienst per se gut oder schlecht ist, geschweige denn, ob totale Institutionen wir eine Armee gesellschaftspolitisch wünschenswert sind. Ich will einige Argumente zum laufenden Diskurs aufzählen und andere erwidern. Keinesfalls ist dieser Text als fertiges Argumentationspapier zu verstehen – es ist bestenfalls der Versuch einer Annäherung.

Gesellschaftsvertrag zur Gemeinwohlverpflichtung?

Als erste Perspektive mag ich mich dem Gemeinwohl nähern und warum es meiner Meinung nach durchaus okay sein kann, Gesellschaftsmitglieder zur Gemeinwohlarbeit zu verpflichten. Wenn Rotkreuz-Generalsekretär Dr. Werner Kerschbaum meint, „das bewährte System baue auf einer Gemeinwohlverpflichtung der Österreichischen Staatsbürger auf, die sich zwischen Wehrdienst und Zivildienst entscheiden“ – so sind wir genau beim Kern des Pudels angelangt. Die Gemeinwohlverpflichtung ist – zumindest in meinem Ermessen – eine Art Gesellschaftsvertrag (nach Rawls), nach der männliche Staatsbürger eine gewisse Zeit ihres Lebens für das Allgemeinwohl zu arbeiten haben, ohne dafür marktgerecht entlohnt zu werden. Andere gesellschaftliche Pflichten die analog aufgebaut sind, wären die Schulpflicht, oder die Pflicht als Schöffe zur Verfügung zu stehen.

Es geht nun im Diskurs um den Unterschied zwischen „Pflicht“ und „Zwang“, oder wie auf Wikipedia zu lesen ist: „In Abgrenzung zum Zwang unterscheidet sich die Pflicht dadurch, dass sie auf einem gesellschaftlichen, rationalen oder ethischen Diskurs einschließlich Findung eines Konsens beruht. Erforderlich ist demnach, dass ein Pflichtausübender die Notwendigkeit der Ausübung selbst erkennt und einsieht.

Pflicht oder Zwang? Auf die Perspektive kommt es an.

Je nach eigener Position in der Gesellschaft wird nun eben diese – in Österreich nur Staatsbürgern männlichen Geschlechts immanente – gesetzliche Verpflichtung entweder als unangenehmes aber notwendiges Übel wahrgenommen, oder als Zwang. Fakt ist, das darf in diesem Zusammenhang betont werden, dass die rechtliche Wehrpflicht mit der inzwischen freien Option auf den Zivildienst bis dato durchaus gesellschaftlicher Konsens war und eine Volksbefragung den Status quo in Sachen Mehrheitsmeinung abfragen soll.

Interessant, so finde ich, ist zudem die Verdrehung der Verantwortlichkeiten von Seiten mancher DiskussionsteilnehmerInnen. Es wird den Zivildienstträgern konkret aber dem Roten Kreuz nun quasi Ursupation vorgeworfen, wenn sie selbst die Institution Zivildienst als positiv beurteilen: statt die Ursachen in der Rechtslage zu sehen und einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs über den Sinn- oder Unsinn einer Wehr- und Zivildienstpflicht zu führen wird den Organisationen pauschal vorgeworfen, sie würden „junge Männer ausbeuten“. Gleiches gilt für die Entlohnung der solcherart verpflichteten Zivildiener, deren Basis ein Bundesgesetz ist, und daher schlicht einzuhalten ist.

Die Grundsätze des Roten Kreuzes?

Sprechen die Grundsätze des Roten Kreuzes für oder gegen einen Zivildienst? In diesem Zusammenhang muss auch das Mission Statement des Roten Kreuzes zu Rate gezogen werden, das in jedem Fall handlungsanleitend ist: „Menschen in Not und sozial Schwache“ stehen da im Fokus jeglichen Handelns, oder wie es das Rotkreuz-Leitbild als zentralen Leitgedanken definiert: „Wir sind da, um zu helfen“. Es mag blauäugig wirken, aber der Fokus jeglichen Rotkreuz-Handelns ist immer auf die Bedürftigen gerichtet, auf die Menschen in Not und sozial Schwachen, und nicht auf die VerrichterInnen der Hilfsaufgaben. Oder (um wieder das Leitbild zu zitieren): „Was wir tun, machen wir um der Sache willen und nicht aus Eigennutz“. Auch wenn das Rote Kreuz aus Überzeugung eine demokratische Organisation ist, ist seine Aufgabe nicht, den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Welt persönlich zu verbessern, sondern angewandte Menschlichkeit im Sinne der Bedürftigen zu leben. Und zwar völlig egal, ob diese nun mittels privatwirtschaftlichen Vertrag als Angestellte/r, moralisch im Sinne ehrenamtlicher Arbeit, oder vom Staat als Zivildiener dazu verpflichtet werden. Ich sehe daher hier keinerlei Empfehlungen von Seiten der Grundsätze für oder auch gegen die Institution Zivildienst zu sein. Auch bei Jean Pictet finde ich in den Erläuterungen zu den Grundsätzen weder eindeutige  Pro- noch Kontraargumente …

Die Einmischung in (gesellschafts-)politische Fragen, die direkte Auswirkungen auf die Bedürftigen haben, oder die zukünftige Bedürftige verursacht, ist die Aufgabe der Gesellschaftspolitik und der humanitären Diplomatie des Roten Kreuzes. Die Stellungnahme(n) zum Zivildienst sind Auswirkungen ebendieser Aufgabe. Doch die Position des Roten Kreuzes dazu ist nicht neu. Soll sich das Rote Kreuz in der Kommunikation zurückhalten, nur weil sich die eigene Position mit jener einer politischen Partei deckt? Wie ist es dann hier im Bereich der Pflege und Betreuung oder hier bei den minderjährigen Flüchtlingen?

Pflicht und Zwang als Sozialisierungsvariablen

Im Laufe der Sozialisation eines Menschen, also während der Internalisierung gesellschaftlicher Denk- Wahrnehmungs- und Gefühlsmuster, spielt der Zwang und auch die Pflicht neben dem Vorleben durch Identifikationsfiguren eine durchaus wichtige Rolle. Soziale und ethische Normen bilden, oft gemeinsam mit Moralvorstellungen, den gesellschaftlichen Rahmenkontext für diese Zwänge, die meist kein Recht brauchen, um (soziale) Bestrafung bei Nichteinhaltung zu erwirken. Es besteht also von Geburt an für jeden Menschen ein wahres Netz aus externen Zwängen, auch wenn diese oftmals nicht als solche erkannt werden. Manchmal zeigen erst ethnomethodologische Krisenexperimente, wie sie beispielsweise Harold Garfinkel durchgeführt hat, soziale Normen auf und damit die Zwänge, unter denen jeder steht. Beispielsweise – und jede Leserin bzw. jeder Leser fühle sich aufgefordert, selbst zurückzudenken – ist der Schulbesuch ja alles andere als eine Kür. Gleiches gilt für die vielen anderen laufenden Möglichkeiten, gesellschaftliches Verhalten zu lernen. Wer genießt schon die ersten Treffen mit dem anderen Geschlecht? (Das soll jetzt nicht heteronormativ zu verstehen sein, beruht nur – Grounded-Theory-basiert – auf eigenen Erfahrungen).

Die Aneignung der gesellschaftlichen Normen ist – so sagt Pierre Bourdieu – durchaus Klassen-spezifisch und damit Weg- und Positionsabhängig. Der Habitus, so nennt der französische Soziologe die „Zwischenschicht“ zwischen externer gesellschaftlicher Struktur und interner Dispositionsmöglichkeit, steuert unbewusst nicht nur die Handlungsoptionen, sondern schon davor die Wahrnehmung. Wesentlich erscheint in diesem Zusammenhang, dass sich die Wirkung des Habitus unbewusst entfaltet. Die subjektiven Dispositionen stellen sich dem Individuum als Handlungsmöglichkeiten dar, die in einer bestimmten Situation bestehen, als Wahlfreiheit oder Alternativen, nicht als Begrenzung der individuellen Freiheit geschweige denn als Zwang. Aus diesem Grunde frage ich mich, warum manche Menschen nun  soziale Pflichten, die explizit gefordert werden und damit sichtbar sind nun als untragbar bezeichnen (der Pflicht wegen) und andere, die nicht erkennbar sind nicht einmal als Last wahrnehmen?

Diskurs auf breiter Basis statt polemischer Frontenkrieg

Gleich dem Habitus, der Klassen- und Positionsbezogen nur eingeschränkte Handlungsoptionen offen lässt, geht es in der laufenden Debatte offensichtlich vielen, mit ihrer Argumentation zum Zivildienst. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, wie sehr offenbar der Zweck manchmal die Mittel heiligt. Der Disput ist nicht Zielorientiert oder Argumenteaustauschend, sonder – in alter Tradition – polemisch und eristisch. Wichtig wäre, sowohl für die Beteiligten, als auch für die Institutionen und besonders für die indirekt Betroffenen Menschen in Not und sozial Schwachen eine breite und offen geführte Diskussion der Gesamtthematik. Eine Abstimmung über Pest oder Cholera ist meines Erachtens die Österreichischste aller Lösungen für ein Problem, dessen Verursacher vielleicht ja auch das Problem sind?

Wie ich abstimmen werde? Keine Ahnung.

7 Kommentare

  1. Zunächst einmal: Danke Gerald für die ausführlichen Gedanken dazu, die ich nicht ganz so ausführlich kommentiern werde, sondern eher schlampig und punktuell.

    Generell finde ich den Gedankengang der bürgerlichen Pflicht, sozusagen als Pflicht zur Erfüllung eines Gesellschaftsvertrags schon durchaus richtig, aber auch wenn man das anerkennt führt kein Weg daran vorbei über das konkrete Ausmaß der Pflichterfüllung und die Art und Weise wie diese erbracht wird zu diskutieren. Warum müssen nur Männer zum Zivildienst? Warum ist Zivildienst länger als Bundesheer? Warum kann der Zeitpunkt nicht frei gewählt werden? Warum kann man sich nicht freikaufen (auch im übertragenen Sinn durch Pensionsabschläge et al, oder auch durch stark überhöhte Zahlungen)? Warum sind manche untauglich – können die nicht eine andere angemessene Pflicht erfüllen? Usw. usf.

    Jetzt ist die Frage: Müssen Sachfragen vor oder nach der prinzipiellen Frage (Zwang oder Pflicht) gelöst werden?

  2. Und ja: Das mit der Schulpflicht ist natürlich ein schwieriger Vergleich. Ich sehe das eher als verbindliches Angebot – tatsächlich nicht euphemistisch gemeint – des Staates hier im Sinn der Chancengerechtigkeit für ein gewisses Bildungsniveau zu sorgen. Das Ableisten der Schulpflicht ist kategorisch nicht mit Zivildienstpflicht zu vergleichen.

  3. … wichtig hier zu bemerken, dass jene, die sich gegen den Wehrdienst stellen, zu Hauf den oberen, postmodernen Milieus entstammen. Diese Lebenswelten sind von den von dir beschriebenen sozialen Normen und entsprechenden Sanktionen nur so durchsetzt. Schau‘ sie dir an die ‚Expediven‘, wie sie sich ihrer Einzigartigkeit gewiss doch seltsam uniform erscheinen 🙂

  4. Es sei vorweg gesagt, dass ich es für eine grandiose akademische Leistung halte den Grundsatz der Freiwilligkeit nicht im Widerspruch mit dem Zivildienst zu sehen. Gleichsam mit dem Original fehlt mir die Zeit für eine ausreichende Beschäftigung mit der Primärliteratur, weshalb Internetquellen am ein oder anderen Ort ausreichen werden müssen.

    Die Institution Zivildienst baut, und ich denke das ist unbestritten, nicht auf dem aus freiem Willen begründeten Entschluss tätig zu werden auf, sondern macht recht eindeutig vom staatlichen Zwang gebrauch, dem man von mir aus auch eine normativ begründete Pflicht zugrunde legen kann. Wie aber schon in den Ausführungen oben angemerkt wurde kann der Rahmen, innerhalb dessen die Institution Rotes Kreuz ihre Handlungen und diesen zugrunde liegenden Werte, nur durch die Grundsätze gesteckt werden. Das Mission Statement des ÖRK kann nur einen sekundären Handlungsrahmen bieten, nicht aber als oberste Maxime gesehen werden. Es muss also auch im Sinne der Grundsätze interpretiert werden und kann diese nicht außer Kraft setzen. Dies erschließt sich allein schon aus dem Leitbild, und zwar in dem Teil den sie nicht zitieren. Dort steht: Alles was wir tun, machen wir um der Sache willen und nicht aus Eigennutz. Immer mit unseren sieben Grundsätzen vor Augen.“

    Was uns zur Frage bringt was Freiwilligkeit denn nun bedeutet. Wiktionary definiert freiwillig als

    [1] aus freiem Willen, ohne explizite Aufforderung (http://de.wiktionary.org/wiki/freiwillig)

    was für Mitarbeiter, die aufgrund eines Bescheids zwangsweise ihren Dienst versehen (ganz egal ob man dies nun positiv oder negativ sieht) nicht gesagt werden kann. Diese Unterlassung sei, wenn man den Argumenten oben folgt, dadurch zu entschuldigen, dass dies aufgrund der Notwendigkeit geschieht Menschen in Not und sozial Schwachen zu helfen. Weiters sei es nicht die Aufgabe des Roten Kreuzes angewandte Menschlichkeit zu leben und nicht die persönliche Welt der Mitarbeiter zu verbessern. Dem halte ich entgegen, dass dies wieder nur unter dem Gesichtspunkt verständlich ist, dass eben jene Mitarbeiter freiwillig Teil der Organisation sind. Dies erschließt sich schon allein aus der Gesamtheit der Grundsätze.

    Prekärer wird es dann vor allem wenn die eigenen Mitarbeiter selbst als Teil der „sozial Schwachen“ gesehen werden können, denen zu helfen doch die oberste Maxime für das Rote Kreuz ist. Wenn Mitarbeitern nicht genügend Mittel für ein menschenwürdiges Leben zur Verfügung stehen, ohne von anderen Teilen der Gesellschaft (zB den Eltern) unterstützt zu werden, dann kann dies nicht lapidar mit „ist nicht unsere Aufgabe“ verworfen werden. Dies mag vielleicht für Freiwillige in jedem Sinn des Wortes gelten, aber nicht für Zwangsverpflichtete. Damit macht es sich das Rote Kreuz zu einfach. Der Hinweis, dass sich die Bezahlung aus einem Bundesgesetz ergibt, ist zur Kenntnis genommen. Erklärt aber auch nicht warum hier das Rote Kreuz keine „humanitäre Diplomatie“ für die sozial Schwachen ausführt. Ist dies nicht mehr Teil der Gesellschaftspolitik der Organisation?

    Nicht gel ten lasse ich auch den Hinweis aug Jean Pictet, bei dem man angeblich keine Argumente finden könnte. Unter dem Kapitel „voluntary service“ findet sich: „In the Red Cross world, the concept of voluntary service implies that one serves not because of any constraint but because of a freely accepted commitment“ (Picket 1979, 46). Dies widerspricht einer staatlich sanktionierten Verpflichtung (und erneut, ich gebrauche dies nicht wertend) aufs äußerste. In diesem Fall ließe sich sogar postulieren, dass es nicht die Verpflichtung des Roten Kreuzes ist diesen Umstand gesamtgesellschaftlich zu ändern, aber auf jeden Fall bei den eigenen Handlungen zu berücksichtigen. Der Absatz geht weiter mit: „Nevertheless, and this is comparable to military service, volunteering may take the form of a commitment which carries with it obligations from which the volunteer cannot free himself once he has signed up“ (ibid). Weiter oben im Text setzt Pictet allerdings den freiwilligen Eintritt in eine Armee der Wehrpflicht gegenüber, woraus sich schließen lässt, dass im vorliegenden Zitat keineswegs ein verpflichtender Dienst im Namen des RK gutgeheißen werden könne.

    Was die Frage offen lässt warum sich bei Pictet kein expliziter Hinweis auf einen Wehrersatzdienst findet? Ich denke die Antwort darauf kann im historischen Kontext gefunden werden. Mir fehlen hier leider die Daten, behaupte aber, dass es 1979 bei Veröffentlichung des Kommentars keinen breiten Einsatz von Zivildienern in den nationalen Rot Kreuz Gesellschaften gab. Dieser Punkt wäre wohl einer eigenen Recherche würdig. Aber die Frage stellte sich für Pictet wohl nicht. Ich kann es ihm nachfühlen.

    Pictet, Jean (1979): The Fundamental Principles of the Red Cross. Commentary. IFRC Website

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